Hausverkauf auf Rentenbasis

Hausverkauf auf Rentenbasis: Das müssen Sie wissen!

von Sebastian Haupt
08. Jänner 2024
Immobilien

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist für viele Pensionisten eine attraktive Alternative zum konventionellen Hausverkauf. Dabei ist kein umständlicher Umzug nötig und die emotionale Bindung zur eigenen Immobilie bleibt bestehen. Oftmals reicht die Pension nicht aus, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen oder den neu entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Eine mögliche Lösung für dieses Problem ist die Immobilienrente, also der Hausverkauf auf Rentenbasis

Mehr über die Vor- und Nachteile sowie den Ablauf des Hausverkaufs auf Rentenbasis erfahren Sie in diesem Artikel.

Was ist der Hausverkauf auf Rentenbasis?

Beim Hausverkauf auf Rentenbasis erhält der Verkäufer, anders als beim konventionellen Verkauf, nicht den gesamten Verkaufspreis auf einmal, sondern in Form von kleineren, sich wiederholenden Zahlungen. Diese erfolgen je nach Vereinbarung auf jährlicher oder monatlicher Basis. Die Zahlungen laufen entweder bis ans Lebensende des Verkäufers oder auf eine vertraglich bestimmte Zeit.

Wohnrecht und Nutzung der Immobilie

In der Regel steht dem Verkäufer beim Hausverkauf auf Rentenbasis ein lebenslanges oder zeitlich begrenztes Wohnrecht in der veräußerten Immobilie zu. So ist kein anstrengender Umzug notwendig und der Verkäufer kann weiterhin den Komfort seiner eigenen vier Wände genießen.

Wird die Immobilie weiterhin wie gehabt genutzt und kommt es zu keinem Auszug, so wird dies in den Rentenzahlungen berücksichtigt. Die Höhe des Abzuges richtet sich nach dem Mietspiegel in der Region und entspricht somit üblicherweise der Miete einer vergleichbaren Immobilie.

Absicherung des Wohnrechts

Wird die Immobilie weiterhin durch den Verkäufer genutzt, so ist es empfehlenswert, sowohl das Wohnrecht als auch die Rentenzahlungen im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte es zur Insolvenz des Käufers oder einem weiteren Verkauf der Immobilie an einen Dritten kommen, ist das Recht dadurch abgesichert.

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Für wen lohnt sich der Hausverkauf auf Rentenbasis?

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist vor allem für ältere Immobilieneigentümer interessant. Die Höhe des ausbezahlten Gesamtbetrags hängt von der erwarteten Lebensdauer des Verkäufers ab, da die Ratenzahlungen in der Regel erst mit dessen Ableben eingestellt werden. Für jüngere Eigentümer ist diese Option meist weniger attraktiv, da der Auszahlungsbetrag geringer ausfällt.

Sonderfälle: Wann zahlt sich der Hausverkauf auf Rentenbasis aus?

Folgende Sonderfälle könnten für den Hausverkauf auf Rentenbasis sprechen: 

  • Bei Immobilieneigentümer über 70 Jahren. Ist dies nicht der Fall, machen die Abschläge aufgrund der Restlebensdauer den Hausverkauf auf Rentenbasis meist unattraktiv. Zudem sind viele Modellen nicht möglich, sofern man ein Mindestalter nicht erreicht. 

  • Immobilieneigentümer ohne Erben oder mit Erben, die kein Interesse an der Übernahme der Immobilie haben. Hier bietet der Hausverkauf auf Rentenbasis die Möglichkeit schon während der Lebenszeit das eigenen Immobilienerbe zu regeln. 

  • Eigentümer, die nicht mehr für Instandhaltung und Sanierung aufkommen können. Durch den Hausverkauf auf Rentenbasis wir die Verantwortung auf den Erben übertragen.

  • Wenn die Pension nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht. Durch einen Hausverkauf auf Rentenbasis kann das Zuhause weiterhin genutzt werden.


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Vergleich: Hausverkauf auf Rentenbasis und konventioneller Hausverkauf

Bei der Entscheidung zwischen einem konventionellen Hausverkauf und einem Hausverkauf auf Rentenbasis sind verschiedene Faktoren zu beachten.

Wohnrecht

Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Verkäufer kann in der Immobilie wohnen bleiben. Das Wohnrecht führt jedoch zu einem Abschlag der ausgezahlten Rente.

Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkäufer der Immobilie muss ausziehen, da das Objekt frei verfügbar übergeben wird.

Geldzahlung

Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Verkäufer erhält bis zu seinem Tod wiederkehrende Zahlungen in geringer Höhe. Lebenspartner können die Zusatzrente sogar über den Tod des Verkäufers hinaus beziehen. Eine hohe Einmalzahlung ist ebenfalls möglich.

Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkäufer der Immobilie erhält einmalig eine hohe Geldsumme, die den aktuellen Marktwert der Immobilie widerspiegelt.

Geldsumme

Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Kaufpreis hängt grundsätzlich vom Verkehrswert der Immobilie ab. Aufgrund der Abhängigkeit der Rentenzahlungen vom Lebensalter des Verkäufers gibt es einen Risikoabschlag. Auch das Wohnrecht beeinflusst den Preis.

Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, basierend auf einem Sachverständigengutachten. Ein Abschlag ist je nach Marktlage oder Dringlichkeit des Verkaufs möglich.

Berechnung

Hausverkauf auf Rentenbasis: Die Berechnung der Rentenzahlungen ist aufwändig, häufig intransparent und berücksichtigt den Risikoabschlag sowie das lebenslange Wohnrecht.

Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkaufspreis basiert auf dem Verkehrswert, der die Bausubstanz, Innenausstattung, Lage und Nachfrage am Markt einschließt.

Pflegefall

Hausverkauf auf Rentenbasis: Bei vorzeitigem Auszug aufgrund von Pflegebedarf erhalten Sie weiterhin die Zusatzrente. Eine finanzielle Abfindung für das vorzeitige Aufgeben des Wohnrechts ist möglich.

Klassischer Immobilienverkauf: Der Pflegefall beeinflusst den klassischen Hausverkauf nicht, da keine langfristige Geschäftsbeziehung besteht.

Inflationsausgleich

Hausverkauf auf Rentenbasis: Eine „Wertsicherungsklausel“ im Verkaufsvertrag gleicht die Inflation über den Zeitraum der Rentenzahlungen aus.

Klassischer Immobilienverkauf: Die schleichende Geldentwertung spielt keine Rolle, da es sich um eine einmalige Geldzahlung handelt.

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Vorteile des Hausverkaufs auf Rentenbasis

Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist vor allem aufgrund der neu gewonnenen liquiden Mittel vorteilhaft. Das Modell ist ideal, wenn die gesetzliche Pension sowie die private Vorsorge nicht ausreichen, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen oder neu entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Bei der Rente handelt es sich um ein sicheres Einkommen, sofern dieses grundbücherlich abgesichert ist. Darüber hinaus müssen auch im Alltag keine Abstriche gemacht werden. Die Immobilie kann weiterhin genutzt werden. Sollte der

Verkäufer vor dem Lebenspartner versterben, kann dieser bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung weiterhin Rentenzahlungen erhalten.

Nachteile des Hausverkaufs auf Rentenbasis

Der größte Nachteil des Hausverkaufs auf Rentenbasis ist die Ungewissheit über die Höhe des Auszahlungsbetrages. Juristisch wird dieses Modell auch als Glücksvertrag bezeichnet, da bei Vertragsunterzeichnung der zu zahlende Betrag noch nicht klar ist. Wenn der Verkäufer früh verstirbt, so erhält er nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes der Immobilie ausbezahlt. Dieses Risiko sollte bereits vor der Vertragsunterzeichnung beim Hausverkauf auf Rentenbasis klar sein.

Wie wird die Höhe der Leibrente beim Hausverkauf auf Rentenbasis berechnet?

Die Höhe der Leibrente beim Hausverkauf auf Rentenbasis hängt grundsätzlich von der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Folgende Faktoren werden bei der Berechnung der Höhe der Leibrente beachtet:

  • Wert der Immobilie laut Sachverständigengutachten
  • Verbleibende Lebenszeit des Immobilienverkäufers gemäß der durchschnittlichen Lebenserwartung laut Statistik Austria
  • Sicherheitsabschlag
  • Vereinbarte Zahlungsmodalitäten
  • Abschlag bei der Vereinbarung eines Wohnrechts


Eine überschlagsmäßige Berechnung der Leibrente ist mittels Teilung des Werts der Immobilie durch die verbleibende Lebensdauer basierend auf den Zahlen der Statistik Austria möglich. 

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Tipps beim Hausverkauf auf Rentenbasis

1. Wertfeststellung und Verzinsung

Unabhängig davon, ob das Haus auf Rentenbasis oder auf konventionelle Art verkauft werden soll, ist es wichtig, vorab den Wert der Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen. Der ermittelte Wert ist sowohl die Basis für die Berechnung der zu bezahlenden Rente als auch für den Verkaufspreis.

Als Verkäufer ist es ratsam darauf zu bestehen, dass eine Verzinsung vereinbart wird. Die Leibrente erhöht sich entsprechend dem Verbraucherpreisindex, um steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.

2. Sicherheitsmaßnahmen

Mit der Unterzeichnung des Vertrags geht die Immobilie in das Eigentum des Käufers über. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Käufers wird das Haus als Teil der Insolvenzmasse betrachtet. Um im schlimmsten Fall abgesichert zu sein, empfiehlt es sich für den Verkäufer, ein Pfandrecht auf den Rentenanspruch im Grundbuch einzutragen.

Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist die sogenannte Bankengarantie, bei der die Bank einspringt, sollten die vereinbarten Rentenzahlungen Seitens des Käufers nicht mehr erfolgen können.

Eintragung im Grundbuch

Für den Fall, dass der Verkäufer nach dem Hausverkauf auf Rentenbasis weiterhin in der Immobilie wohnen möchte, ist es unerlässlich, ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht im Grundbuch einzutragen.

Sicherheit beim Hausverkauf auf Rentenbasis

Der Hausverkauf auf Rentenbasis birgt einige Risiken. Neben der unzureichenden Kompensation für die Immobilie aufgrund des verfrühten Ablebens der Bewohner, ist vor allem die Zahlungsunfähigkeit des Käufers ein latentes Risiko. Es ist somit unerlässlich, dass der Käufer der Immobilie verlässlich und finanziell gut aufgestellt ist.

Bei der Immobilienrente gehen Sie eine langfristige Beziehung mit dem Käufer ein. Lassen Sie einen Vertrag zum Hausverkauf auf Rentenbasis vor der Unterzeichnung jedenfalls vom Anwalt Ihres Vertrauens prüfen. Im Vertrag müssen insbesondere die Zahlungsmodalitäten geregelt sein.

Hausverkauf auf Rentenbasis: Fazit

Die Frage, ob der Hausverkauf auf Rentenbasis sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung für oder gegen den Hausverkauf auf Rentenbasis muss auf Basis Ihrer individuellen Wünsche und Gegebenheiten getroffen werden Das Modell kann vor allem für Über-70-Jährige ohne Erben, die im gewohnten Umfeld bleiben wollen, attraktiv sein. Der große Nachteil des Hausverkaufs auf Rentenbasis ist jedoch die Unsicherheit über die Höhe der gesamten Auszahlung sowie die fehlende Berücksichtigung der Erben.
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