Häufig gestellte Fragen

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Allgemein

Für wen eignet sich RuhestandPlus?

RuhestandPlus kommt prinzipiell für jeden Immobilieneigentümer in Frage. Unser Fokus liegt allerdings auf Immobilieneigentümern im Alter von +60 Jahren - da in diesem Alter klassische Finanzierungsformen wie ein Bankkredit eigentlich nicht mehr zur Verfügung stehen. Doch gerade im Alter steigen oftmals die Kosten erheblich an (Gesundheit, Pflege, etc.) oder unerfüllte Wünsche (Reisen, Hobbies, etc.) benötigen eine entsprechende Finanzierung.

Wie ist die Idee zu RuhestandPlus entstanden?

Die Idee zu RuhestandPlus entstand durch einen Bedarfsfall im Bekanntenkreis der Eltern der Gründer, welche aufgrund einer überschaubaren Pension auf der Suche nach mehr finanzieller Flexibilität waren. Trotz Immobilienvermögen wollten die Banken aufgrund ihres Alters keinen Kredit mehr anbieten. Eine Leibrente kam aufgrund der spekulativen Komponente nicht in Frage. Die Gründer erkannten darin ein Problem, welches viele Menschen betrifft und eine nachhaltige und faire Lösung benötigte.

Warum kauft RuhestandPlus Immobilien und vermietet sie an die Bewohner zurück?

Mit RuhestandPlus ist es uns gelungen, eine flexible und transparente Lösung zu entwickeln, die für alle Beteiligten einen Mehrwert bietet. Dabei spielt der Ankauf mit zwei Ratenzahlungen eine essentielle Rolle. Während der Verkäufer durch die 1. Rate genügend Liquidität für mehr finanzielle Flexibilität erhält, deckt die Miete die laufenden Finanzierungskosten für den Ankauf. Damit RuhestandPlus einen wirklichen Gewinn erzielt, ist es notwendig, dass die Immobilie an Wert steigt. Daran profitiert wiederum auch der Verkäufer in Form der 2. Rate, welche ebenfalls an der Wertentwicklung partizipiert. Das heißt, wir kaufen auch nur Immobilien, bei denen wir ein echtes Potential für eine Wertsteigerung sehen.

Wie unterscheidet sich RuhestandPlus von anderen Angeboten am Markt?

RuhestandPlus ist eine einzigartige Lösung, welche auf Fairness und Transparenz abzielt. Die Unterschiede zu anderen Angeboten am Markt variieren je nach Alternative, die betrachtet wird.

Umzug
Aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Verkauf verbunden mit einem Umzug in eine kleinere Mietwohnung die wahrscheinlich lukrativste Variante. Allerdings geht diese Lösung mit einem Verlust des eigenen Zuhauses und einer deutlichen Reduktion des Wohnstandards einher. Ein Ver- und Neukauf ist heute nicht zu empfehlen, da neben dem schwierigen Immobilienmarkt Nebenkosten und ein aufwendiger Umzug mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

Bankkredit
Ein Bankkredit zählt trotz der hohen Zinsen im Vergleich wahrscheinlich immer noch zu den günstigeren Varianten und sollte daher immer mit der eigenen Hausbank besprochen werden. Leider wird oftmals ab einem gewissen Alter kein Kredit mehr gewährt und darüber hinaus geht ein möglicher Kredit auch mit einer Verschuldung einher.

Leibrenten
Eine Leibrente ist aufgrund der rechnerischen Lebenserwartung und Abzug einer fiktiven Miete vom Kaufpreis oftmals intransparent und wirtschaftlich benachteiligend für die Verkäufer. Eine solche Lösung macht daher erst in sehr hohem Alter und ohne Erben Sinn.

Teilverkauf
Der Teilverkauf ist ein aus Deutschland stammendes Modell welches in Österreich nur bei Einfamilienhäusern, nicht aber bei Wohnungen anwendbar ist. Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin (Artikel) warnte vor kurzem erst vor Angeboten dieser Art, da diese zahlreiche Nachteile und konsumentenschutzseitige Bedenken mit sich bringen. Der Teilkauf ist der Lösung von RuhestandPlus nicht unähnlich, differenziert sich aber vor allem in den von der BaFin kritisierten Punkten.

Wie läuft ein Verkauf an RuhestandPlus im Detail ab?

Bei Verkauf an RuhestandPlus wird der heutige Wert der Immobilie durch ein externes Gutachten ermittelt und der Kaufpreis in zwei Raten bezahlt. Die 1. Rate kann wahlweise zwischen 10% und 55% des heutigen Werts liegen, wobei sie jedoch mindestens € 100.000 betragen muss. Die anfallenden Kaufnebenkosten in Höhe von 10% werden zunächst komplett von uns getragen, aber werden bei dem noch auszuzahlenden Anteil berücksichtigt.

Der noch auszuzahlende Anteil wird beim Freiwerden der Immobilie fällig. Dieser richtet sich nach der Höhe der 1. Rate - bei einer 1. Rate i.H.v 30% entspricht der noch auszuzahlende Anteil beispielsweise 70% des heutigen Wertes - plus einer möglichen anteiligen Wertsteigerung. Entwickelt sich der Wert jedoch negativ bzw. nicht ausreichend positiv, so verringert sich die 2. Rate, um die nicht gedeckten Nebenkosten.

Damit schützen wir uns vor einem drohenden Verlust. Im Gegenzug dazu erzielen wir aber auch erst einen Gewinn, wenn eine positive Wertentwicklung die Nebenkosten mit abdeckt.

Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag geregelt, welcher im 1. Rang des Grundbuches verankert wird. Die Miete ist dabei oftmals niedriger als bei einem vergleichbaren Objekt. Grund dafür ist, dass sich unsere Miete nicht wie üblich am regionalen Markt, sondern an unseren heutigen Finanzierungskosten orientiert. Darüber hinaus können Sie die Miete für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für die ersten 10 Jahre zu Lasten des Kaufpreises, auf Ihren Wunschbetrag reduzieren.

Sollten Sie oder Ihre Familie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Zuhause wieder zurückkaufen wollen, erhalten Sie auf Wunsch beim heutigen Verkauf eine vertraglich abgesicherte Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen.

Ist RuhestandPlus nur in Österreich verfügbar?

Aktuell ist RuhestandPlus nur in Österreich verfügbar, da die rechtliche Grundlage und die Partnernetzwerke in anderen Ländern abweichen.

Wie lange dauert es in der Regel vom Erstkontakt bis zum Verkauf & zur Auszahlung?

Alles in allem dauert der Prozess von Kontaktaufnahme bis zum Notartermin rund 6 bis 8 Wochen - sollten Sie sich mehr Zeit nehmen wollen, ist das selbstverständlich auch in Ordnung.

Immobilienwissen

Was ist ein Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen eingetragen sind. In Österreich wird das Grundbuch von den Bezirksgerichten verwaltet.

Wie wird der Wert Ihrer Immobilie ermittelt?

Der Wert Ihrer Immobilie wird mittels Verkehrswertgutachten durch einen unabhängigen und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ermittelt, den Sie aussuchen.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Der Verkehrswert gehört neben dem Einheitswert zu den geläufigen Wertstandard-Begriffen in Österreich. Definiert ist der Verkehrswert im Liegenschaftsbewertungsgesetz. Nach § 2 Abs 2 stellt er jenen Preis dar, der für eine Liegenschaft im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Um den Verkehrswert zu berechnen, ist nach dem österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetz ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Das heißt, der Verkehrswert wird von einem Experten ermittelt und in einem Verkehrswertgutachten zusammengefasst.

Wer erstellt das Verkehrswertgutachten?

Wir arbeiten nur mit gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen zusammen, um ein größtmögliches Maß an Sicherheit und Transparenz für beide Vertragsparteien zu gewährleisten.

Wer übernimmt die Kosten für das Verkehrswertgutachten?

Alle mit der Transaktion verbundenen Kosten werden grundsätzlich von uns getragen. Im Fall von Ausnahmen, werden diese im Vorhinein explizit mit Ihnen abgesprochen und schriftlich festgehalten.

Kann man ein bereits bestehendes Gutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes verwenden?

Da es mehrere Verfahren sowie verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Kompetenzen (nicht alle sind staatlich geprüft) gibt, ist die Beurteilung auf Basis eines bestehenden Gutachtens nur in Ausnahmefällen möglich und muss von uns verifiziert werden. Es ist jedenfalls empfehlenswert, uns auf ein bestehendes Gutachten hinzuweisen und eine Kopie zu übermitteln, um eine bestmögliche Grundlage für die Angebotserstellung zu ermöglichen.
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Rechtliche Fragen

Wird der Verkauf notariell beglaubigt?

Immobilientransaktionen aller Art bedürfen in Österreich einer notariellen Beglaubigung. Der Notar ist hier keiner Vertragspartei zugehörig und dient als Kontrollinstanz in der Verkaufsabwicklung. Zusätzlich weist er sowohl Käufer als auch Verkäufer nochmals auf ihre Rechte und Pflichten hin, die mit dem Verkauf einhergehen. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit für eine korrekte Abwicklung.

Ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja, ein Notar ist wie ein Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Notar stellt zudem eine unparteiische Instanz dar.

Wie wird das lebenslange Wohnrecht und Ihr verbliebener Immobilienanteil besichert?

Ihr lebenslanges Nutzungsrecht als auch die ausständig bleibende zweite Rate werden im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus profitieren Sie an einer möglichen Wertsteigerung Ihres Zuhauses am Immobilienmarkt anteilig.

Kann das Wohnrecht erlöschen?

Sie haben die Möglichkeit, jederzeit und ohne unsere Zustimmung den Mietvertrag aufzukündigen. Wir hingegen haben nur bei groben Vertragsverstößen Ihrerseits (z.B. Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen trotz einer entsprechenden Besserungsfrist) die Möglichkeit diesen aufzukündigen.

Welche Pflichten gehen mit dem Verkauf und der Rückmiete Ihres Zuhauses einher?

Sie sind als Mieter dafür verantwortlich, Ihre Immobilie in einem guten Zustand zu halten, so wie Sie es bisher getan haben. Die Kosten für die Erhaltung und alle öffentlichen und privaten Lasten übernehmen Sie weiterhin. Darüber hinaus sind Sie als Mieter dazu verpflichtet, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei stehen wir Ihnen selbstverständlich beratend zur Seite. Gesetzlich verpflichtende und manche freiwillige Kosten,wie zB die Hausversicherung, übernehmen wir und wir stellen Ihnen diese über eine separate Betriebskostenabrechnung in Rechnung. Dadurch entstehen für Sie jedoch keine zusätzlichen Kosten im Vergleich zu Ihren aktuellen Ausgaben; vielmehr profitieren Sie von günstigen Konditionen unseres Partnernetzwerks, die Ihre Kosten maximal reduzieren.

Sie können den Verpflichtungen aus dem Vertrag (z.B. Mietzahlungen) nicht mehr nachkommen. Was tun?

Die fristgerechte Bezahlung der Miete ist eine wichtige Komponente in unserem Angebot. Um den schlimmsten Fall zu vermeiden, ist es essentiell, dass Sie so früh wie möglich den Kontakt zu uns suchen. So haben wir die Möglichkeit, gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten, damit Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen.

Was passiert mit Ihrem Zuhause wenn Sie versterben sollten?

In diesem Fall hängt es davon ab, ob Sie Ihr Zuhause alleine bewohnt haben. Der bei Verkauf an uns vereinbarte Mietvertrag läuft selbstverständlich auch auf Ihren Ehe- oder Lebenspartner, welcher auch nach Ihrem Ableben weiterhin in Ihrem Zuhause bleiben kann. Sollte Ihr Zuhause nicht mehr weiter bewohnt werden, wird es von uns am Markt zum Verkauf angeboten. Nach erfolgreicher Veräußerung erhalten Ihre Erben die ausständigen 2. Rate, inklusive einer möglichen in der Zwischenzeit erwirtschafteten anteiligen Wertsteigerung.

Was passiert im Falle einer Insolvenz des RuhestandPlus Unternehmens?

Eine Insolvenz von RuhestandPlus ist grundsätzlich sehr unwahrscheinlich. Dies lässt sich dadurch erklären, dass wir die Immobilien einer separaten Portfoliogesellschaft kaufen und diese dann wieder an den Verkäufer zurück vermieten. Somit gibt es kein operatives Risiko, wie Personal oder andere Kosten für die Immobiliengesellschaft. Die Portfoliogesellschaft wiederum könnte nur insolvent gehen, wenn eine große Zahl an Mietern ihre Mietschuld nicht bezahlt. Wenn auch Gespräche mit diesen Mietern nicht erfolgreich sind, muss die Privatinsolvenz angemeldet und die Immobilie geräumt werden. Trotzdem wird Ihr lebenslanges Nutzungsrecht grundbücherlich eingetragen und sichert Ihnen somit die Nutzung Ihres Zuhauses auf unbestimmte Zeit - selbst im Falle einer Insolvenz von RuhestandPlus und die damit einhergehende Veräußerung an einen Dritten.

Wie können Sie sicher sein, dass Sie den ausständigen zweiten Verkaufserlösanteil, den wir Ihnen schuldig bleiben, sowie die anteilige Wertsteigung, auch tatsächlich erhalten?

Das ist ganz einfach - die ausständige 2. Rate wird beim Verkauf als Schuld im Grundbuch eingetragen. Die Auszahlung einer möglichen anteiligen Wertsteigerung erfolgt gleichzeitig mit der 2. Rate.

RuhestandPlus Lösung

Kann die Höhe der 1. Rate selber bestimmt werden?
Nein, die 1. Rate beträgt je nach der gewünschten Miete zwischen 10% und 55% des heutigen Wertes.
Wie lange kann Ihr Zuhause nach dem Verkauf von Ihnen genutzt werden?
Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner:in erhalten einen im 1. Rang im Grundbuch verankerten unbefristeten Mietvertrag. Dies bedeutet, dass Sie Ihr Zuhause auf unbestimmte Zeit bewohnen und nutzen können.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Als Mieter der Immobilie tragen Sie weiterhin alle laufenden Kosten, die bei der Nutzung anfallen.
Wie hoch wird die Miete ausfallen?
Die Miete für Ihr Zuhause wird niedriger ausfallen als bei vergleichbaren Immobilien am Markt.
Wer trägt die laufenden Kosten wie Betriebskosten oder Instandhaltung der Immobilien?
Als Mieter Ihres Zuhauses sind sowohl die Instandhaltungs- als auch die Betriebskosten weiterhin von Ihnen zu tragen. Einzig bei den Instandsetzungskosten gibt es für Sie die Möglichkeit, diese über eine Mieterhöhung teilweise oder ganz auf uns abzuwälzen.
Welche Kosten entstehen bei einem Verkauf?
Wir tragen grundsätzlich alle Standardankaufnebenkosten, dazu zählen u.a.

*Sachverständigengutachten,
*Vertragserrichtung,
*Treuhändische Abwicklung,
*Notarbeglaubigung,
*Grundbucheintragung,
*Grunderwerbssteuer.

Persönliche Kosten des Verkäufers, wie etwa Grundbuchlöschungen, welche für den Verkauf notwendig sind, eine rechtliche Beratung bzw. Aufklärung, die Besicherung der 2. Rate mittels Höchstbetragshypothek im Grundbuch oder eine etwaige Immobilienertragssteuer, werden nicht von RuhestandPlus getragen
Ist ein Verkauf mit RuhestandPlus auch möglich, wenn die Immobilie belastet ist (z.B. durch eine Hypothek)?
Grundsätzlich ist ein Verkauf trotz aktiver Belastung möglich, muss allerdings im Zuge dessen aufgelöst bzw. gelöscht werden.
Gibt es eine Mindestauszahlungssumme für den ersten Verkaufserlösanteil oder einen Mindestobjektwert für RuhestandPlus?
Die Mindestauszahlungsumme für den ersten Verkaufserlösanteil liegt bei EUR 100.000.-. Der Mindestobjektwert liegt somit bei rund EUR 180.000.-
Wie profitieren Sie von von zukünftigen Wertsteigerungen Ihres Zuhauses?
Bei einem Verkauf an RuhestandPlus erhalten Sie den Kaufpreis in zwei Raten. Die 1. Rate beträgt zwischen 10% und 55% des heutigen Wertes und wird sofort in bar ausbezahlt, während die 2. Rate erst bei Freiwerden der Immobilie fällig wird. Da Sie die 2. Rate sozusagen stehen lassen, verhält sich diese wie eine Kapitalanlage am eigenen Zuhause und partizipiert an der zukünftigen Wertentwicklung der Immobilie.
Wie werden Erben berücksichtigt?
Erben haben, genau wie Sie zu Ihren Lebzeiten, die Möglichkeit Ihr Zuhause zu einem vordefinierten Preis zurückzuerwerben. Sollten Ihre Erben keinen Rückkauf wünschen, erhalten Sie die 2. Hälfte, sowie eine mögliche anteilige Wertsteigerung.
Bleibt die Miete immer gleich hoch?
Unsere Miete wird, wie jede andere Miete auch, wertgesichert - genauso wie Ihre Pensionseinkünfte.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf noch weiter- bzw. untervermietet werden?
Eine Weiter- oder Untervermietung ist nach Absprache grundsätzlich möglich.
Darf Ihr Zuhause nach dem Verkauf saniert oder umgebaut werden?
Ein Umbau ist nach Absprache jederzeit möglich. Eine Zustimmung darf dabei nur verweigert werden, wenn der Umbau einen Wertverlust der Immobilie verursachen würde.
Was passiert mit Ihrem Zuhause wenn Sie altersbedingt umziehen müssen z.B. in eine Pflegeeinrichtung?
Sobald Sie Ihr Zuhause nicht mehr bewohnen wollen oder können müssen Sie den Mietvertrag beenden. Damit wird für Sie auch Ihre 2. Rate fällig.

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