Man erhält monatliche Zahlungen bis zum Tod
Man erhält ein lebenslanges Wohnrecht, welches im Grundbuch eingetragen wird
Durch das eingetragene Wohnrecht sinkt der Immobilienwert, welches sich positiv auf die Steuer auswirkt
Vertragliche Freiheit über die Modalitäten
Die Zahlung kann an die Inflationsrate geknüpft werden
Möglichkeit zur Rentengarantiezeit*
*Mithilfe einer Rentengarantiezeit vereinbart man eine Mindestlaufzeit von Zahlungen unabhängig vom Alter. Sollte man früher sterben, erhalten die Erben die Restzahlungen.
Grundlage für die Berechnung der Rentenzahlung ist der Wert Ihrer Immobilie. Der Verkehrswert ergibt sich aus dem Wert der Ausstattung, des Zustandes der Baustoffe, der Baustoffnutzung, der Größe und Lage. Je mehr Interessenten in Ihrer Nähe sind, desto höher ist der Marktwert der Immobilie.
Der Verkauf Ihrer Immobilie, um eine Leibrente zu erhalten, bietet eine Reihe von Vorteilen, wie zum Beispiel lebenslange finanzielle Sicherheit und das dauerhafte Recht, in den eigenen vier Wänden zu leben. Allerdings müssen auch einige Nachteile und finanzielle Risiken berücksichtigt werden.
Aufgrund des finanziellen Risikos, das der Käufer im Rahmen einer Leibrente übernimmt, reduziert sich der Kaufpreis. Somit ist der Kaufpreis niedriger als bei einem klassischen Immobilienverkauf.
Bei Leibrentenzahlungen endet die Zahlungspflicht des Käufers in der Regel mit dem Tod des Verkäufers. Stirbt er vor dem bei Vertragsabschluss bestimmten Todeszeitpunkt, so ist der Käufer berechtigt, die Immobilie zu einem niedrigeren als dem vereinbarten Preis zu erhalten. Beide Risiken können Sie jedoch vermeiden, indem Sie mit dem Käufer eine Rente auf Zeit vereinbaren. Im Gegensatz zu einer Leibrente endet sie zu einem bestimmten Zeitpunkt. Wenn Sie vorzeitig sterben, erhalten Ihre Erben Ihre Altersleistungen bis zum Ablauf der festgelegten Frist.
Wie bereits erwähnt, wird die Höhe der Leibrente anhand des Verkehrswertes nach § 194 BauGB bestimmt. Dazu wird ein Sachverständiger eingeschaltet. Da die Lebenserwartung maßgeblich zur Höhe der Leibrente beiträgt, erfolgt die Berechnung auf Basis des Alters und der Sterbetafel des statistischen Bundesamts. Um eine grobe Einschätzung zu erhalten, können Sie mit unserem Rechner die mögliche Höhe Ihrer Leibrente berechnen. Innerhalb von 5 Minuten erhalten Sie ein Ergebnis.
Jetzt Leibrente-berechnen
Die Berechnungen der Leibrente sind vereinfacht, aber es gibt Ihnen eine erste Einschätzung, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und sich eine Leibrente wünschen. Natürlich führen private Anbieter ihre eigenen Rentenberechnungen durch, aus diesem Grund sollten Sie sich mehrere Angebote einholen.
Bei der Gestaltung eine Vertrags für Ihre Leibrente besteht in der Regel Vertragsfreiheit. Der Notar erstellt den Kaufvertrag und berät beide Parteien. Bitte lesen Sie den Vertrag sorgfältig durch! Verträge werden als dingliche Belastung in die Grund- und Hypothekenbücher eingetragen und müssen daher notariell beurkundet werden. Der Notar ist in jedem Fall ein guter Ansprechpartner, um die Vertragsdetails zu besprechen und rechtssicher abzustimmen. Das Wohnrecht kann einer oder mehreren Personen erteilt werden. Oft gibt es Wohnrecht, zum Beispiel für Paare, damit im Todesfall der andere in der Wohnung oder im Haus weiter wohnen kann und die Leistungen weiter bestehen. Die Zahlungspflicht des Käufers erlischt mit dem Tod des Empfängers.
Im Vertrag können monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungen vereinbart werden. Es gibt auch vorausbezahlte, aufgeschobene, aufgeschobene und aufgeschobene Zahlungen.
Nein, in der Regel sind sie nicht vererbbar, aber Verträge können so gestaltet werden, dass Beiträge innerhalb einer Mindestfrist zu entrichten sind und im Zweifel an die Erben ausbezahlt werden.
Hier kommt es darauf an, ob der Leibrentenberechtigte länger lebt als die Statistik und sich ein Käufer finden lässt.
Ob die Leibrente als Steuersparmodell bevorzugt werden sollte, um den einen oder anderen Euro zu sparen, hängt von vielen Faktoren ab. Eine Leibrente ist nur eine von vielen Möglichkeiten, Vermögen mit minimalen Steuern zu vererben. Lassen Sie sich hierzu am besten anhand Ihrer individuellen Situation beraten. Vielleicht ist ein Nießbrauchrecht oder ein einfaches Wohnrecht Ihrem Fall angemessener.
Die Leibrente wird als Gewinn und Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuert. Für detaillierte Informationen sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Geregelt ist sie in §§ 759 bis 761 BGB. Sie besagt, dass die Leibrente im Zweifelsfall lebenslang gezahlt werden muss.
Der Hauptunterschied zwischen der umgekehrten Hypothek und einer Leibrente hat damit zu tun, von wem Sie Ihre monatlichen Zahlungen erhalten. Eine Umkehrhypothek ist ein Darlehensvertrag, bei dem das Haus auf Lebenszeit vermietet wird. Außerdem besitzen Sie bei einer Umkehrhypothek die Immobilie immer noch, während Sie bei einer Leibrente nur das Recht zum Wohnen haben. Hypotheken können in Raten oder auf einmal zurückgezahlt werden. Leibrenten werden in der Regel von Unternehmen ausgegeben, sogenannte Umkehrhypotheken von Banken oder Versicherungsgesellschaften.
Unternehmen, die Immobilien kaufen und verkaufen, können Leibrenten anbieten.
Sie wird im Grundbuch als Reallast eingetragen.
Durch den Verkauf eines Hauses, eines Grundstücks, einer Wohnung und jeder anderen Art von Immobilie.
Es wird immer der Leibrentenfaktor genutzt.
Ob eine Leibrente die passende Lösung ist, hängt immer von Ihren persönlichen Lebensumständen und Ihren Wünschen für das Leben nach der Pensionierung ab. Wenn Ihnen die eigenen vier Wände und das vertraute Umfeld besonders wichtig sind, Ihre gesetzliche Rente aber sehr begrenzt ist, könnte Sie diese spezielle Form der Vermögensrente interessieren. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vorab mit allen Vor- und Nachteilen vertraut machen und Ihre monatliche Miete berechnen sowie verschiedene Anbieter vergleichen. So können Sie genau einschätzen, ob das Modell der Leibrente oder ein anderes, wie zum Beispiel dem Nießbrauch, das Richtige für Sie ist. Hier können Sie Ihr Wissen zum Thema Immobilien vertiefen.