Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist für viele Pensionisten eine attraktive Alternative zum konventionellen Hausverkauf. Dabei ist kein umständlicher Umzug nötig und die emotionale Bindung zur eigenen Immobilie bleibt bestehen. Oftmals reicht die Pension nicht aus, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen oder den neu entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Eine mögliche Lösung für dieses Problem ist die Immobilienrente, also der Hausverkauf auf Rentenbasis.
Mehr über die Vor- und Nachteile sowie den Ablauf des Hausverkaufs auf Rentenbasis erfahren Sie in diesem Artikel.
Wird die Immobilie weiterhin durch den Verkäufer genutzt, so ist es empfehlenswert, sowohl das Wohnrecht als auch die Rentenzahlungen im Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte es zur Insolvenz des Käufers oder einem weiteren Verkauf der Immobilie an einen Dritten kommen, ist das Recht dadurch abgesichert.
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Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist vor allem für ältere Immobilieneigentümer interessant. Die Höhe des ausbezahlten Gesamtbetrags hängt von der erwarteten Lebensdauer des Verkäufers ab, da die Ratenzahlungen in der Regel erst mit dessen Ableben eingestellt werden. Für jüngere Eigentümer ist diese Option meist weniger attraktiv, da der Auszahlungsbetrag geringer ausfällt.
Folgende Sonderfälle könnten für den Hausverkauf auf Rentenbasis sprechen:
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Bei der Entscheidung zwischen einem konventionellen Hausverkauf und einem Hausverkauf auf Rentenbasis sind verschiedene Faktoren zu beachten.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Verkäufer kann in der Immobilie wohnen bleiben. Das Wohnrecht führt jedoch zu einem Abschlag der ausgezahlten Rente.
Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkäufer der Immobilie muss ausziehen, da das Objekt frei verfügbar übergeben wird.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Verkäufer erhält bis zu seinem Tod wiederkehrende Zahlungen in geringer Höhe. Lebenspartner können die Zusatzrente sogar über den Tod des Verkäufers hinaus beziehen. Eine hohe Einmalzahlung ist ebenfalls möglich.
Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkäufer der Immobilie erhält einmalig eine hohe Geldsumme, die den aktuellen Marktwert der Immobilie widerspiegelt.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Der Kaufpreis hängt grundsätzlich vom Verkehrswert der Immobilie ab. Aufgrund der Abhängigkeit der Rentenzahlungen vom Lebensalter des Verkäufers gibt es einen Risikoabschlag. Auch das Wohnrecht beeinflusst den Preis.
Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkaufspreis richtet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie, basierend auf einem Sachverständigengutachten. Ein Abschlag ist je nach Marktlage oder Dringlichkeit des Verkaufs möglich.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Die Berechnung der Rentenzahlungen ist aufwändig, häufig intransparent und berücksichtigt den Risikoabschlag sowie das lebenslange Wohnrecht.
Klassischer Immobilienverkauf: Der Verkaufspreis basiert auf dem Verkehrswert, der die Bausubstanz, Innenausstattung, Lage und Nachfrage am Markt einschließt.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Bei vorzeitigem Auszug aufgrund von Pflegebedarf erhalten Sie weiterhin die Zusatzrente. Eine finanzielle Abfindung für das vorzeitige Aufgeben des Wohnrechts ist möglich.
Klassischer Immobilienverkauf: Der Pflegefall beeinflusst den klassischen Hausverkauf nicht, da keine langfristige Geschäftsbeziehung besteht.
Hausverkauf auf Rentenbasis: Eine „Wertsicherungsklausel“ im Verkaufsvertrag gleicht die Inflation über den Zeitraum der Rentenzahlungen aus.
Klassischer Immobilienverkauf: Die schleichende Geldentwertung spielt keine Rolle, da es sich um eine einmalige Geldzahlung handelt.
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Der Hausverkauf auf Rentenbasis ist vor allem aufgrund der neu gewonnenen liquiden Mittel vorteilhaft. Das Modell ist ideal, wenn die gesetzliche Pension sowie die private Vorsorge nicht ausreichen, um sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen oder neu entstandenen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Bei der Rente handelt es sich um ein sicheres Einkommen, sofern dieses grundbücherlich abgesichert ist. Darüber hinaus müssen auch im Alltag keine Abstriche gemacht werden. Die Immobilie kann weiterhin genutzt werden. Sollte der
Verkäufer vor dem Lebenspartner versterben, kann dieser bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung weiterhin Rentenzahlungen erhalten.
Der größte Nachteil des Hausverkaufs auf Rentenbasis ist die Ungewissheit über die Höhe des Auszahlungsbetrages. Juristisch wird dieses Modell auch als Glücksvertrag bezeichnet, da bei Vertragsunterzeichnung der zu zahlende Betrag noch nicht klar ist. Wenn der Verkäufer früh verstirbt, so erhält er nur einen Bruchteil des tatsächlichen Wertes der Immobilie ausbezahlt. Dieses Risiko sollte bereits vor der Vertragsunterzeichnung beim Hausverkauf auf Rentenbasis klar sein.
Die Höhe der Leibrente beim Hausverkauf auf Rentenbasis hängt grundsätzlich von der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien ab. Folgende Faktoren werden bei der Berechnung der Höhe der Leibrente beachtet:
Eine überschlagsmäßige Berechnung der Leibrente ist mittels Teilung des Werts der Immobilie durch die verbleibende Lebensdauer basierend auf den Zahlen der Statistik Austria möglich.
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Unabhängig davon, ob das Haus auf Rentenbasis oder auf konventionelle Art verkauft werden soll, ist es wichtig, vorab den Wert der Immobilie durch einen unabhängigen Gutachter schätzen zu lassen. Der ermittelte Wert ist sowohl die Basis für die Berechnung der zu bezahlenden Rente als auch für den Verkaufspreis.
Als Verkäufer ist es ratsam darauf zu bestehen, dass eine Verzinsung vereinbart wird. Die Leibrente erhöht sich entsprechend dem Verbraucherpreisindex, um steigenden Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags geht die Immobilie in das Eigentum des Käufers über. Im Falle einer Insolvenzanmeldung des Käufers wird das Haus als Teil der Insolvenzmasse betrachtet. Um im schlimmsten Fall abgesichert zu sein, empfiehlt es sich für den Verkäufer, ein Pfandrecht auf den Rentenanspruch im Grundbuch einzutragen.
Eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme ist die sogenannte Bankengarantie, bei der die Bank einspringt, sollten die vereinbarten Rentenzahlungen Seitens des Käufers nicht mehr erfolgen können.
Für den Fall, dass der Verkäufer nach dem Hausverkauf auf Rentenbasis weiterhin in der Immobilie wohnen möchte, ist es unerlässlich, ein lebenslanges oder befristetes Wohnrecht im Grundbuch einzutragen.
Der Hausverkauf auf Rentenbasis birgt einige Risiken. Neben der unzureichenden Kompensation für die Immobilie aufgrund des verfrühten Ablebens der Bewohner, ist vor allem die Zahlungsunfähigkeit des Käufers ein latentes Risiko. Es ist somit unerlässlich, dass der Käufer der Immobilie verlässlich und finanziell gut aufgestellt ist.
Bei der Immobilienrente gehen Sie eine langfristige Beziehung mit dem Käufer ein. Lassen Sie einen Vertrag zum Hausverkauf auf Rentenbasis vor der Unterzeichnung jedenfalls vom Anwalt Ihres Vertrauens prüfen. Im Vertrag müssen insbesondere die Zahlungsmodalitäten geregelt sein.