Die Gründe, sich für ein Vorkaufsrecht zu entscheiden, sind vielfältig:
Die Sicherungsfunktion wird vor allem in Fällen wo zwei Personen gemeinsam Eigentümer einer Liegenschaft sind deutlich. In diesem Fall können sie sich durch ein wechselseitig eingeräumtes Vorkaufsrecht gegen den Verkauf des anderen Miteigentumsanteils, der einen neuen Miteigentümer bedeuten würde, absichern.
Ein Vorkaufsrecht verpflichtet den Eigentümer einer Liegenschaft im Falle eines Verkaufs die
jeweilige Liegenschaft dem Vorkaufsberechtigten zuerst zu denselben Bedingungen
anzubieten, bevor ein Verkauf an einen Dritten erfolgen kann. Der Vorkaufsberechtigte
nimmt somit eine Art Wartestellung ein, er kann von seinem Recht die Immobilie zu
erwerben erst bei deren Verkauf Gebrauch machen.
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Das Vorkaufsrecht kann auf zwei verschiedene Arten gestaltet sein:
Damit das Vorkaufsrecht an einer Immobilie wirksam entsteht ist ein Vorkaufsrecht-Vertrag
erforderlich. Dieser muss erst eingereicht werden. Das Grundbuchsgericht nimmt auf dessen
Basis die Eintragung des Vorkaufsrechts im Grundbuch vor, wodurch es für jedermann
ersichtlich ist.
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Da das Vorkaufsrecht ein höchstpersönliches Recht ist, steht es ausschließlich der im
Vorkaufsrecht-Vertrag bezeichneten Person zu. Es kann nicht übertragen oder vererbt
werden. Aus Sicht des Vorkaufsberechtigten ist das Vorkaufsrecht also unvererblich, weil
dieses Recht mit dem Ableben erlischt.
Wird hingegen eine mit einem Vorkaufsrecht belastete Liegenschaft geerbt, geht das
Vorkaufsrecht auf die Erben über. Es bindet also auch die Erben des Eigentümers als
Schuldner des Vorkaufsrechts, solange das dieses nicht erlischt. Das ist vor allem dann
wichtig zu beachten, wenn die Erben die Immobilie nicht behalten, sondern gleich verkaufen
und den Erlös untereinander aufteilen möchten. Auch dann muss die Immobilie zuerst dem
Vorkaufsberechtigten zum Kauf angeboten werden.
Ab dem Erlöschen des Vorkaufsrechts ist der Eigentümer der Immobilie bei einem geplanten
Verkauf nicht mehr verpflichtet dem Berechtigten die Immobilie zum Kauf anzubieten.
Das Vorkaufsrecht erlischt aus verschiedenen Gründen:
Wenn eine Immobilie, die mit einem derartigen Recht belastet ist, verkauft wird, ohne dass der Berechtigte davon informiert wird, stehen diesem wegen Übergehung seines Vorkaufsrechts Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer zu.
Da das Vorkaufsrecht Kosten mit sich bringt, sollten diese in jedem Fall im Vorfeld vereinbar werden. Für die Notariatskosten und die Kosten für die Grundbucheintragung können Sie insgesamt mit einem Richtwert von etwa 500 € rechnen. Dieser Betrag kann je nach Komplexität nach oben oder unten hin abweichen.
Die Kosten werden üblicherweise vom Vorkaufsberechtigten getragen, weil dieser am Ende vom Recht profitiert. Selbstverständlich kann aber auch abweichendes vereinbart werden.
Obwohl es zusätzliche Kosten verursacht, kann es dennoch eine sinnvolle Maßnahme sein.