In folgenden Fällen kann das unbefristete Wohnrecht erlischen:
Dieses Recht gilt auf Lebenszeit. Die neuen Eigentümer dürfen nicht eingreifen oder die Immobilie anderweitig vermieten.
Hier entfällt das Wohnrecht auf Lebenszeit. Vertraglich wird festgehalten, dass die ehemaligen Eigentümer nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Immobilie wohnen dürfen.
Unter dem Nießbrauch versteht man das Recht, Eigentum zu nutzen. Im Gegensatz zum Wohnrecht ermöglicht es dem Begünstigten nicht nur, in der Immobilie zu wohnen, sondern sie auch zu nutzen. Das bedeutet, dass er beispielsweise das Recht hat, Immobilien zu vermieten und Mieteinnahmen abziehen kann. Andererseits ist er auch wirtschaftlich für die Immobilie verantwortlich und trägt alle anfallenden Kosten. Allerdings hat nur der Eigentümer das Recht, die Immobilie zu verkaufen.
Beim Wohnrecht dürfen Sie einen Teil der Immobilie nutzen, ohne dass Sie selbst Eigentümer sind. Beim Wohnungsrecht darf nur der Berechtigte das Haus oder die Wohnung nutzen. Die Nutzung des Eigentümers ist ausgeschlossen.
Wenn man sich als Mieter ein lebenslanges Wohnrecht sichern möchte, ist der Mietvertrag entscheidend. Ein unbefristeter Mietvertrag garantiert Ihnen ein unbefristetes Wohnrecht nicht. Der Vermieter darf Ihnen unter gewissen Umständen kündigen, wie zum Beispiel bei Anmeldung von Eigenbedarf. Es ist möglich, ein unbefristetes Wohnrecht im Mietvertrag zu regeln, dennoch ist die rechtliche Wirksamkeit umstritten.
Ja, es muss versteuert werden, weil das Wohnrecht sich auf einen Geldwert oder eine Vermögensübertragung bezieht, auf die der Staat Steuern erhebt. Berechnet wird der Wert des Wohnrechts anhand der Multiplikation der Jahreskaltmiete mit dem sogenannten Kapitalwert. Der Kapitalwert zeigt die voraussichtliche Lebens- und Wohndauer des Antragstellers an.
Viele übertragen Immobilien zu Lebzeiten an Familienmitglieder, da zum Beispiel die Steuerlast für die eigenen Kinder gesenkt werden kann, wenn das Familienheim an die künftigen Erben übertragen wird. Es muss sich aber um tatsächliches Wohneigentum handeln, um Steuern zu sparen. Das bedeutet, dass Sie die Immobilie mindestens zehn Jahre lang eigenständig genutzt haben. Des weiteren sind Bewohner im Alter nicht verpflichtet, sich um ein neues Zuhause zu kümmern oder die Belastung eines Umzugs zu tragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Immobilienvermögen freizusetzen und sich so im Alter finanziell abzusichern.
RuhestandPlus ist eine von uns entwickelte Verkauf- und Rückmietlösung, um gebundenes Immobilienvermögen sicher und fair freizusetzen, ohne dabei auf das eigene Zuhause verzichten zu müssen. Im Gegensatz zu Krediten spielen für uns Alter, Kreditwürdigkeit, Anstellungsverhältnis sowie der Verwendungszweck keine Rolle.Wir kaufen Ihre Immobilie zum heutigen Marktwert (vom unabhängigen Gutachten definiert) und bezahlen den Kaufpreis in zwei Raten. Die 1. Rate kann, je nach Bedarf, bis zu 60% des heutigen Marktwertes ausmachen und wird sofort ausbezahlt. Die 2. Rate wird im Grundbuch abgesichert und partizipiert an der Immobilienmarktwertentwicklung bis zum Zeitpunkt des Auszugs. Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen im 1. Rang des Grundbuchs verankerten Bestandvertrag garantiert. Alle bei dem Verkauf anfallenden Transaktionsnebenkosten werden zur Gänze von uns getragen. RuhestandPlus räumt den Verkäufern und deren Erben eine einseitige Rückkaufoption zu vordefinierten Konditionen ein. Bei Auszug erhalten wir eine Provision in Höhe von 5% des zukünftigen Marktwertes die von der 2. Rate in Abzug gebracht wird.
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