Leibrente und Steuern - Ruhestandplus
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Leibrente Steuern – das müssen Sie wissen

von Sebastian Haupt
03. Jänner 2024
Immobilien
Bei der Leibrente Steuern zu berücksichtigen, ist essenziell, um ein Immobilienvermögen in eine rentable und steuerlich effiziente Einkommensquelle umwandeln zu können. Die Leibrente dient als Möglichkeit gebundenes Immobilienvermögen freizusetzen, sich dadurch den wohlverdienten Ruhestand finanziell zu erleichtern und so neu entstandenen Bedürfnissen oder Wünschen nachkommen zu können.
Doch wie ist die Leibrente aus steuerlicher Sicht zu beurteilen? Unterliegen die Rentenzahlungen der Einkommensteuer? In diesem Artikel beantworten wir Ihre Fragen zu Leibrente Steuern.

Was ist eine Leibrente?

Die Leibrente ist eine besondere Art des Immobilienverkaufs. Hierbei erhalten Sie 40–60 % des Kaufpreises sofort als Einmalzahlung und können weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben. Den restlichen Kaufpreis bekommen Sie in Form von wiederkehrenden monatlichen Renten ausgezahlt.

Die Leibrente ist für beide Seiten ein Glücksgeschäft, denn die Höhe der monatlichen Zahlungen wird maßgeblich von der verbleibenden statistischen Lebenserwartung beeinflusst. Eine hohe Lebenserwartung kann sich also negativ auf die Höhe der Leibrente auswirken, während eine niedrigere Einmalzahlung zu höheren monatlichen Renten führen kann.

Was ist die Einkommensteuer?

Das Einkommen einer Privatperson setzt sich in Österreich aus der Summe aller einzelnen Einkünfte zusammen und unterliegt der Einkommensteuer. Der progressive Regelsteuersatz ist je nach Höhe des Einkommens in verschiedene Tarifstufen gegliedert, wobei die ersten 11.000 € als steuerfrei gelten.

Bei Grundstücksveräußerungen kann alternativ ein linearer Sondersteuersatz von 30 % gewählt werden. Hier ist allerdings zu beachten, dass die Wahl für alle Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung einheitlich zu erfolgen hat und nicht separat gewählt werden kann.

Leibrente Steuern fallen unter wiederkehrende Bezüge im Sinne der Einkommensteuer. Diese Besonderheiten dazu erläutern wir weiter unten.

Was ist der Rentenbarwert?

Der Rentenbarwert ist eine wichtige Rechnungsgröße zur Ermittlung der Leibrente Steuern. Er beschreibt grob gesagt die Anschaffungskosten der Leibrente. Es handelt sich also um den Wert der Rente zu einem bestimmten Stichtag. Zu diesem Preis könnte die Leibrente durch Einmalzahlung abgelöst werden.

Das Verhältnis dieses Rentenbarwerts zum Verkehrswert der Immobilie ist ausschlaggebend für die Ermittlung der Einkommensteuer bei Rentenmodellen.

Die Einkommensteuer bei Immobilienübertragungen gegen Rentenzahlungen

Die Einkommensteuer 
bei Immobilien-übertragungen gegen Rentenzahlungen

Wie das Einkommen aus Rentenzahlungen besteuert wird, richtet sich maßgeblich nach dem Verhältnis des Rentenbarwertes zum Wert der Immobilie. Hier werden drei Kategorien unterschieden.

1. Kaufpreisrente

Von einer Kaufpreisrente spricht man, wenn der Rentenbarwert, also der Wert der Rente, zwischen 50 % und 125 % des Verkehrswerts der Immobilie liegt. In diesem Fall wird nämlich eine werthaltige Gegenleistung erbracht.

Der Hauptanwendungsfall der Kaufpreisrente ist die Leibrente. Hier entspricht der Kaufpreis inklusive bereits geleisteter Einmalzahlung (meistens 40–60 % des Kaufpreises) in etwa dem Verkehrswert der Immobilie.

Einkünfte aus Leibrentenzahlungen sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, da sie steuerrechtlich wiederkehrende Bezüge als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern (hier: Übertragung der Immobilie durch Verkauf) darstellen. Die Einkommensteuer fällt jedoch erst bei Überschreiten des Rentenbarwertes an. Solange dieser Wert nicht überschritten wird, sind die Rentenzahlungen nicht zu versteuern. Es fallen keine Leibrenten Steuern an.

2. Gemischte Rente

Bei der gemischten Rente liegt der Rentenbarwert, inklusive der unter Umständen bereits geleisteten Einmalzahlung, über 125 % und unter 200 % des Verkehrswertes der Immobilie. In einem solchen Fall kommt es zur Aufteilung der Rente.

  • Der Teil des Rentenbarwertes der genau dem Verkehrswert entspricht, wird als Kaufpreisrente behandelt. Man berechnet diesen Betrag indem man den Verkehrswert der Immobilie mit der Monatsrente multipliziert und diesen Betrag durch den Rentenbarwert dividiert.

  • Der darüber hinausgehende Teil des Rentenbarwertes ist eine Unterhaltsrente. Dieser Betrag wird berechnet, indem vom Rentenbarwert und der Einmalzahlung der Verkehrswert der Immobilie in Abzug gebracht wird und dann dieser Betrag durch den Rentenbarwert dividiert wird.

3. Unterhaltsrente

Von einer Unterhaltsrente ist dann die Rede, wenn der Rentenbarwert inklusive einer etwaigen Einmalzahlung unter 50 % oder über 200 % des Verkehrswertes liegt. Es wird in diesen Fällen von unentgeltlichen Rechtsgeschäften ausgegangen, die nicht versteuert werden müssen.

Was sind Leibrente Steuern?

Bei der Leibrente handelt es sich in der Regel um eine Kaufpreisrente. Die Rentenzahlungen werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen so gewählt, dass der Rentenbarwert in etwa dem Verkehrswert entspricht. Dadurch wird ein gewöhnlicher Kaufpreis nachempfunden.

Leibrenten Steuern fallen zunächst nicht an. Sie werden erst fällig, sobald die Summe der erhaltenen Zahlungen inklusive einer etwaigen Einmalzahlung über den Verkehrswert der Immobilie hinausgeht.

Leibrente Steuern: Fazit

Obwohl die Leibrente Steuern auf den ersten Blick komplex erscheinen mögen, lässt
sich eine einfache Regel ableiten. Wie auch alle anderen Einkünfte, unterliegen
Leibrentenbezüge der Einkommenssteuer. Das gilt jedoch nur, wenn sie den Wert
der Immobilie übersteigen.
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