Mit der Veräußerung erhält der Verkäufer ein sogenanntes Fruchtgenussrecht, welches ihm umfangreiche Rechte über die Nutzung der Immobilie auf Lebenszeit ermöglicht. Dieses “Nutzungsrecht” wird auch im Grundbuch eingetragen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Verkäufer im Zuge des Miteigentümervertrags ein monatliches Nutzungsentgelt für die veräußerten Anteile zu entrichten.
Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird das Fruchtgenussrecht gekündigt. Im Anschluss hat der Verkäufer bzw. seine Familie die Wahl, die Anteile zum zukünftigen Marktwert zurückzukaufen oder seine Anteile gemeinsam mit RuhestandPlus am Markt zu veräußern. RuhestandPlus kümmert sich in diesem Fall um die bestmögliche Aufbereitung der Immobilie sowie die Vermarktung. Etwaige Kosten wie zum Beispiel eine Maklerprovision werden von beiden Miteigentümern anteilig getragen.
Der zukünftige Verkaufserlös wird dann anhand der Anteile zwischen Verkäufer und RuhestandPlus aufgeteilt, wobei RuhestandPlus in jedem Fall die investierte Summe aus Teilkaufpreis und Nebenkosten vorrangig erhält. Dabei kommt es für den Verkäufer tatsächlich nur zu wirtschaftlichen Nachteilen, wenn die Immobilie während der Nutzung nicht mindestens um 8,5% an Wert gewinnt.