Unser Produkt
Teilverkauf
FAQs: Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Teilverkauf mit Sell and Stay.
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Teilverkauf mit RuhestandPlus.
Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen auch sehr gerne persönlich unter

Für wen eignet sich ein Teilverkauf?

Der Teilverkauf kann in Österreich nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser erfolgen, bei denen kein Wohnungseigentum begründet wurde. Das Mindestalter für einen Verkäufer / Fruchtgenussnehmer beträgt 50 Jahre. Die Teilverkaufslösung eignet sich vor allem für Menschen, die besonderen Wert auf das langfristig leistbare Nutzungsentgelt legen (+10 Jahre).

Wie funktioniert der Teilverkauf konkret?

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Sie erhalten bis zu 50 % des heutigen Wertes für den Teilverkauf der gewünschten Anteile. Sie erhalten ein Fruchtgenussrecht, das im 2. Rang im Grundbuch abgesichert ist. Für die Finanzierung geben Sie ein Drittpfandrecht ab (eine Immobilie haftet immer gesamthaft) und erhalten im Gegenzug einen Vollstreckungsverzicht der Bank, solange Sie Ihr monatliches Nutzungsentgelt regelmäßig bezahlen. Sobald das Fruchtgenussrecht beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und der Verkaufserlös entsprechend der Anteile ausbezahlt. Wir erhalten aber mindestens das von uns getätigte Investment für den Teilverkauf inkl. Nebenkosten.

Wie lange dauert der Prozess?

Die Zeit vom Erstkontakt bis zur Auszahlung ist variabel und hängt auch maßgeblich von Ihnen und Ihrer Entscheidungsfindung ab. Erfahrungsgemäß dauert der Prozess vom Erstkontakt bis zum Notar mindestens 3 Monate.

Kann ich die Höhe des Teilverkaufs selbst bestimmen?

Grundsätzlich ja, der Mindest-Auszahlungsbetrag beträgt aber 100.000 € und der maximale Verkaufsanteil 50 % der Immobilie.

Wie lange darf ich mein Zuhause nutzen?

Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner erhalten ein lebenslanges, im Grundbuch abgesichertes Fruchtgenussrecht.

Wer zahlt die Versicherung?

Da Sie weiterhin Miteigentümer und alleiniger Nutzer der Immobilie sind, tragen Sie wie bisher die laufenden Betriebs- und Versicherungskosten.

Wer trägt die Instandsetzungskosten?

Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung weiterhin Ihnen.

Gegebenenfalls können notwendige Maßnahmen anteilig entsprechend unserem Eigentumsanteil übernommen werden. Dies hätte aber eine Erhöhung des monatlichen Nutzungsentgelts zur Konsequenz.

Wer trägt die Kosten beim Teilverkauf?

Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:

  • Gutachten
  • Vertragserrichtung
  • Notar
  • Grundbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer

Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.

Ist ein Teilverkauf möglich, wenn die Immobilie belastet ist?

Ja – bestehende Kredite oder Hypotheken müssen im Zuge des Teilverkaufs abgelöst werden.

Profitiere ich weiterhin von Wertsteigerungen?

Ja – sobald das Fruchtgenussrecht beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und der Verkaufserlös entsprechend der Anteile ausbezahlt. Wir erhalten aber mindestens das von uns getätigte Investment für den Teilverkauf inkl. Nebenkosten.

Welche Rechte haben meine Erben?

Sie und Ihre Familie haben eine vertraglich festgehaltene Rückkaufsoption zu einem heute schon definierten Preis.

Im Falle des Ablebens, geht der Verkaufserlös für die verbliebenen Anteile auf Ihre Erbfolge über.

Bleibt das Nutzungsentgelt immer gleich?

Das Nutzungsentgelt wird wahlweise nach 5 oder 10 Jahren an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

Darf ich mein Zuhause (unter)vermieten?

Ja – durch das Fruchtgenussrecht haben Sie weitgehende Nutzungs- und Vermietungsrechte.

Darf ich sanieren oder umbauen?

Sanierungen und Umbauten sind grundsätzlich möglich. Wichtig sind eine fachgerechte Planung und eine professionelle Umsetzung. Gerne begleiten wir Sie dabei beratend.

Was passiert, wenn ich ausziehe (z. B. Pflegeheim)?

Wenn Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner die Immobilie dauerhaft nicht mehr selbst nutzen wollen, wird sie von uns gemeinsam am Markt verkauft und Sie erhalten im Anschluss den anteiligen Verkaufserlös.

Fällt beim Teilverkauf eine Immobilienertragssteuer (ImmoESt.) an?

Ja – die ImmoESt. fällt beim Teilverkauf anteilig an. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter ruhestandplus.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.

Können ich oder meine Erben die Immobilie zurückkaufen?

Ja, Sie oder auch Ihre Erben erhalten eine einseitige Rückkaufoption. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Erben zu einem vordefinierten Wert jederzeit die Immobilie zurückerwerben können, ohne dass es dazu der gesonderten Zustimmung von uns bedarf.
Jetzt Anfrage stellen
hello world!
UTM COLLECTOR (PHONE CLICK)
arrow-down