Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:
Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.
Ja – die ImmoESt. fällt beim Teilverkauf anteilig an. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter ruhestandplus.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.