Die 2. Rate wird bei Freiwerden der Immobilie fällig und entspricht dem nicht ausbezahlten Anteil plus einer etwaigen anteiligen Wertsteigerung abzüglich der initialen Nebenkosten. So sichert sich RuhestandPlus gegen einen Investitionsverlust ab, erwirtschaftet allerdings auch erst einen Gewinn wenn die Nebenkosten durch eine Wertsteigerung amortisiert wurden.
Die Nutzung auf Lebenszeit wird durch einen unbefristeten Mietvertrag abgesichert, welcher im ersten Rang des Grundbuches verankert wird. Die Instandsetzungsverpflichtung geht an RuhestandPlus über, darüberhinaus investiert RuhestandPlus im Zuge des Ankaufs aktiv in die Immobilie und berücksichtigt Modernisierungen und Investitionen im Ankaufswert.
Sobald der Verkäufer die Immobilie nicht mehr nutzen will, wird der Mietvertrag gekündigt. Im Anschluss bestimmt RuhestandPlus den zukünftigen Marktwert durch einen Verkauf am Markt oder ein zweites Gutachten und zahlt dem Verkäufer die 2. Rate aus.