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Rückmietverkauf
FAQs: Häufig gestellte Fragen
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Teilverkauf mit Sell and Stay.
Nachstehend finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Rückmietverkauf mit RuhestandPlus.
Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen auch sehr gerne persönlich unter

Für wen ist der Rückmietverkauf geeignet?

Der Rückmietverkauf kommt prinzipiell für jeden Immobilientyp infrage - im Gegensatz zum Teilverkauf funktioniert er z.B. auch für Wohnungen. Der Verkäufer / zukünftige Mieter muss kein Mindestalter vorweisen, bei unter 50-Jährigen kommt es allerdings zu einer Befristung des Mietverhältnisses (z.B. 20 Jahre).

Was ist der entscheidende Vorteil des Rückmietverkaufs gegenüber anderen Liquiditätslösungen?

  • Bankkredite: Der Rückmietverkauf kommt ohne Neuverschuldung aus und ist tendenziell in der laufenden Belastung günstiger.
  • Leibrentenmodelle: Die Leibrente ist intransparent, wirtschaftlich nachteilig zum Rückmietverkauf und in der heutigen Wirtschaftslage schwer umsetzbar/zu finden.
  • Gesamtverkauf: Im Vergleich zum Rückmietverkauf ist der Gesamtverkauf mit einem Auszug verbunden und vergleichbare Immobilien am normalen Mietmarkt sind tendenziell teurer.

Wie funktioniert der Rückmietverkauf konkret?

Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie. Sie erhalten 55% (in Ausnahmefällen bis zu 60%) des heutigen Wertes sofort ausbezahlt (mindestens 100.000 €). Sie schließen einen unbefristeten Mietvertrag ab, der im 1. Rang im Grundbuch abgesichert ist. Sobald der Mietvertrag beendet ist, wird die Immobilie am Markt verkauft und die zweite Kaufpreisrate an Sie bzw. Ihre Erben ausbezahlt.

Wie lange darf ich in meinem Zuhause bleiben?

Sie erhalten einen unbefristeten, grundbücherlich abgesicherten Mietvertrag. Sie können Ihr Zuhause lebenslang nutzen.

Ausnahme: Ist ein Mieter unter 50 Jahre alt, wird der Mietvertrag befristet (z.B. 20 Jahre)

Wie hoch ist die Miete?

Die Miete liegt unter vergleichbaren Marktmieten und spiegelt unseren Kapitaldienst wider.

Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex gekoppelt und einmal jährlich wertgesichert. Genau wie Pensionen oder Gehälter und bietet somit langfristige Planbarkeit.

Wer trägt die laufenden Kosten?

Als Mieter tragen Sie – wie bisher als Eigentümer – die laufenden Betriebs- und Nutzungskosten.

Größere strukturelle Eigentümerrisiken (Erhaltung/Instandsetzung) werden zukünftig von uns übernommen.

Wer trägt die Kosten beim Verkauf?

Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:

  • Gutachten
  • Vertragserrichtung
  • Notar
  • Grundbucheintragung
  • Grunderwerbsteuer

Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.

Ist ein Verkauf möglich, wenn meine Immobilie noch belastet ist?

Ja – bestehende Kredite oder Hypotheken müssen im Zuge des Verkaufs abgelöst werden.

Gibt es Mindestgrenzen?

Die Mindestauszahlung beträgt 100.000 €.

Profitiere ich weiterhin von Wertsteigerungen?

Bei einem zukünftigen Verkauf wird der Erlös nach Abzug der initialen Investitionskosten aus Kaufpreis und Nebenkosten so verteilt, dass Sie als Nächstes Ihre „ausständigen“ 40 % (in der Regel 45 %) des heutigen Wertes erhalten und danach ein etwaiger Überschuss aus der Wertentwicklung 55/45 bzw. 60/40 zwischen uns und Ihnen aufgeteilt wird.

Welche Rechte haben meine Erben?

Sie und Ihre Familie haben eine vertraglich festgehaltene Rückkaufsoption zu einem heute schon definierten Preis.

Im Falle des Ablebens geht die zweite Kaufpreisrate inklusive Ihres Anteils an der Wertentwicklung auf Ihre Erbfolge über.

Kann ich untervermieten oder umbauen?

Untervermietung und Umbauten sind grundsätzlich nach Abstimmung möglich.

Was passiert, wenn ich ausziehe?

Sobald Sie dauerhaft ausziehen, endet der Mietvertrag und die zweite Kaufpreisrate wird nach Weiterveräußerung der Immobilie ausbezahlt.

Fällt beim Rückmietverkauf eine Immobilienertragssteuer (ImmoESt.) an?

Die ImmoESt. fällt beim Rückmietverkauf in den meisten Fällen an, wird aber oftmals erst bei der Auszahlung der zweiten Rate fällig. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter ruhestandplus.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.

Welche Sicherheiten werden mir in Bezug auf die Kaufpreisbesserung geboten?

Gerne können Sie sich auf Wunsch und eigene Kosten eine nachrangige Höchstbetragshypothek im Grundbuch für die Kaufpreisbesserung eintragen lassen. Schlussendlich definiert jedoch der am Markt erzielte Verkaufserlös die Höhe der tatsächlichen Kaufpreisbesserung. Diese Höchstbetragshypothek würde folglich nur eine Bedeutung erhalten, sollte RuhestandPlus zahlungsunfähig werden. Hierfür haben wir selbstverständlich Vorsichtsmaßnahmen getroffen: Die Immobilien werden mit Zweckgesellschaften angekauft, die keine operativen Kosten tragen, sondern nur die Finanzierungskosten, die wiederum durch die eingehenden Mieten gedeckt werden. Somit ist die Zahlungsfähigkeit gegeben, sofern Sie als Mieter Ihren Mietzahlungen nachkommen.

Wer übernimmt die Kosten von Reparaturen?

Bei Reparaturen wird zwischen Wartung und Erhaltung unterschieden. Die Erhaltung, dazu gehören maßgebliche Reparaturen wie zum Beispiel die Heizung, das Dach oder die Fenster, übernimmt grundsätzlich RuhestandPlus. Für die Wartung, hierbei handelt es sich um kleinere Reparaturen, wie die Toilettenspülung, den Duschkopf oder Zimmertüren, gibt es zwei Varianten. In der einen übernimmt RuhestandPlus die vollständige Wartung, in der anderen Variante beteiligen Sie sich bis zu einem bestimmten Höchstsatz an den Wartungskosten. In der zweiten genannten Variante ist die monatliche Miete niedriger, als wenn RuhestandPlus die gesamte Wartung übernimmt.

Können ich oder meine Erben die Immobilie zurückkaufen?

Ja, Sie oder auch Ihre Erben erhalten eine einseitige Rückkaufoption. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Erben zu einem vordefinierten Wert jederzeit die Immobilie zurückerwerben können, ohne dass es dazu der gesonderten Zustimmung von uns bedarf.
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