Wir übernehmen die üblichen Ankaufs-/Transaktionsnebenkosten wie:
Persönliche Kosten (z. B. Immobilienertragssteuer oder bestehende Grundbuchslöschungen) sind davon ausgenommen.
Die ImmoESt. fällt beim Rückmietverkauf in den meisten Fällen an, wird aber oftmals erst bei der Auszahlung der zweiten Rate fällig. Eine grundsätzliche Zusammenfassung zum Thema ImmoESt. finden Sie unter ruhestandplus.at/immoest. In einem persönlichen Gespräch können wir gerne die vermeintliche Höhe gemeinsam eruieren.